Überblick über das Strafrechtssystem im alten und modernen China

Prof Xiong Qi erläuterte zunächst unterschiedliche Ansätze des Strafrechts. Dabei bestanden in China sowohl eine Tradition von Anstand und Sitte „Li“, sowie ein normengeprägter Ansatz von Gesetzen „Fa“. Das „Li“ war dabei geprägt von Moral- und Ethikvorstellungen der Gesellschaft. Wohingegen das „Fa“ eine gewisse Ähnlichkeit zum heutigen System mit Vorschriften und Gesetzten aufweist.

Mit dem Konfuzianismus gewann das Wohlwollen einen besonderen Stellenwert in der Auslegung von Recht und der Rechtsprechung im Allgemeinen. Dabei beeinflussen sich Gesetz und Ethik gegenseitig. Urteile beruhen auf dem geschriebenen Recht, welches wiederum nach den Prinzipien des Konfuzianismus ausgelegt wird. Dabei wurde unter dem Konfuzianismus gerade auch Ethik und Moral ein besonderer Stellenwert zugeschrieben, was der Durchsetzung von teils schweren Strafen jedoch nicht entgegenstehen zu vermag.

Mit der ersten chinesischen Dynastie wurde das System des Legalismus als einziges Strafsystem des Landes eingeführt. Ziel des Legalismus war es, eine möglichst starke Regierung zu schaffen und dadurch eine besonders effektive Kontrolle der Untertanen zu realisieren. Dabei wurde Ethik und Moral im Legalismus eine nur geringe Bedeutung zugesprochen. Ziel war es, durch möglichst harte Strafen und eine möglichst frühe Bestrafung, also einer Strafbarkeit bereits in der Entstehungsphase von Verbrechen, eine klare Führung der Bevölkerung durchzusetzen. In den darauffolgenden Dynastien konnte sich dieser Ansatz jedoch nicht durch setzten. Es folgte die Einführung des Konfuzianismus, was bewirkte, dass der Einfluss von Ethik und Moral in der Strafrechtswissenschaft und der Rechtsprechung auch heute im modernen China noch erkennbar ist. Schon in der Qing-Dynastie basierte die Gesetzgebung nicht nur auf kaiserlichen Edikten, sondern auf geschriebenem Recht. Dazu gab es eine Sammlung von Gesetzen aller Art, zusammengefasst in einem Werk. Dieses Werk enthielt zudem auch Präzedenzfälle und konnte dadurch die Auslegung und das Verständnis für die Rechtsnormen dieser Zeit verbessern. Bereits in diesen Werken waren die Unterscheidung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit, sowie strafrechtliche Irrtümer erkennbar. Dennoch unterschied sich das Strafrecht der Qing Dynastie von der des heutigen Chinas. So standen damals fünf verschiedene Strafen zur Auswahl. Ein Straftäter konnte zu Auspeitschen, Schlagen der Beine mit groben Stacheln, Zwangsarbeit, Verbannung und Todesstrafe verurteilt werden.

Die ersten modernen (vorrevolutionären) chinesischen Strafgesetzbücher basierten zum großen Teil auf den Strafgesetzbüchern anderer, vornehmlich germanischer, Länder. Dabei wurde zum einen die Unterteilung in allgemeinen und besonderen Teil, zum anderen die Auswahl der zur Verfügung stehenden Straffen angepasst. Nun gab es nur noch Freiheitsstrafe, Todesstrafe, Geldstrafe und Überwachungskontrolle. Mit Mao erfuhr das Strafrecht in China eine kommunistische Anpassung, was zur Einführung eines 4-stufigen Deliktsaufbaus und der Abschaffung des nullumcrimen-sine-lege-Grundsatzes führte. Letzterer wurde mit der jüngsten Strafrechtsreform 1997 wieder eingeführt. Dennoch besteht seit Einführung des kommunistisch geprägten Strafrechts das Merkmal der Sozialschädlichkeit eines jeden Deliktes und ist auch weiterhin Teil des Strafgesetzbuches. Dadurch wird bei Verurteilung die besonders gesellschaftswidriges Verhalten verurteilt. Das Merkmal Sozialschädlich ist dabei durch das ethische Verständnis der Gesellschaft geprägt und Ausdruck der politischen Ausrichtung der VR China. 

Im Gegensatz zu vielen deutschen Delikten sind die chinesischen Normen häufig sehr weit gefasst und bedürfen weiteren Ausführungen. Diese sind in Verwaltungsvorschriften zu finden, die durch die jeweilig zuständigen Behörden erlassen werden und diesen damit einen erheblichen Gestaltungsspielraum bieten.

Mit diesem spannenden Vortrag begeisterte Prof. Xiong Qi ein breites Publikum von Studenten der Universität Osnabrück. Es war CIRCLE for Students eine große Ehre und Freude, Prof. Dr. Xiong Qi, LL.M. (Heidelberg) begrüßen zu dürfen!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert